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Satzung des Haus­ärzte­verbandes Berlin und Brandenburg e.V.

1957 wurde der Verband der Praktischen Ärzte Berlins (BPA) gegründet. Später wurde der Ver­eins­name in „Berufsverband der Allgemeinärzte in Berlin und Brandenburg - Hausärzteverband e.V. (BDA)“ ge­ändert.

Eine der besonderen Stärken des BDA ist der Zusammenschluss gemeinsam mit anderen 17 haus­ärzt­lichen Landesverbänden zum Bundes­verband Deutscher Hausärzteverband e.V., der die haus­ärzt­lichen Interessen flächendeckend für ganz Deutschland auf Bundes­ebene vertritt.

Die Satzung des BDA in der Fassung der Be­schlüsse der De­le­gier­ten­versammlung vom 22.11.2000 wurde am 21.03.2001 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Charlotten­burg unter der Nr. VR 2756 NZ eingetragen.

Die Satzung regelt u.a. Zweck und Aufgaben des BDA, Fragen der Mitgliedschaft, Aufbau und Wahlen. In § 8 (Delegiertenversammlung) wird auf die Wahlordnung zur Bildung der De­le­gier­ten­ver­sammlung verwiesen. In § 10 (Vorstand) wird auf die Wahlordnung zur Besetzung des Vorstandes verwiesen.